Was ist die Kujat Stiftung:
Auszug aus der Satzung
§ 3 Zweck
Die Kujat Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Förderung des Naturschutzes und des Tierschutzes, des Sports und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen/Familien.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Vergabe von Stipendien und individuellen Förderungen, einer Erziehungsberatungsstelle, Pflege von Kunstsammlungen, Errichtung von Naturschutzgebieten, Unterhaltung von Kinder-, Jugendheimen, Tagesstätten Erholungsheimen und Tierheimen/-parks, Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Die Kujat Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung
Mittel der Kujat Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Kujat Stiftung.
§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.